VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Erbengemeinschaft, zwei Rinder, Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen wegen tierschutzrechtlicher Verstöße, kein unverzügliches Herbeirufen des Tierarztes, regelmäßige Anwesenheit des Hoftierarztes im Betrieb für sich nicht ausreichend, Nachweis tierschutzrechtlicher Verstöße durch Stellungnahmen der Amtstierärzte, vorrangige Beurteilungskompetenz der Amtstierärzte auch prämienrechtlich relevant, rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts mit einer Geldbuße von 100, 00 EUR für einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht, Cross-Compliance, Sanktion nach Regelbewertung, fehlerfreie Ermessensausübung, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür, keine unzulässige Doppelbestrafung
Urteil vom 17.04.2023 – W 8 K 22.1361